Am kommenden Donnerstag wird die Landtagsfraktion der LINKEN im Bautzener Steinhaus ihren Entwurf für ein sächsisches Integrationsgesetz vorstellen.
Ein eigenes Integrationsgesetz für Sachsen ist längst überfällig und stellt eine notwendige verbindliche Grundlage für Teilhabe- und Integrationsmaßnahmen in Sachsen dar, die das im Mai 2018 veröffentlichte Zuwanderungs- und Integrationskonzept II der Staatsregierung nicht bietet.
Der Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration im Freistaat Sachsen“ bestimmt Zielsetzungen, Zwecke und Grundsätze, mit denen die gleichberechtigte Teilhabe, die Integration und der Abbau der Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für den Freistaat Sachsen gewährleistet werden soll. Im Gesetzesentwurf finden sich zahlreiche dazu konkrete Maßnahmen.
Der Gesetzesentwurf (Drs 6/13768) wurde im Juni 2018 in erster Lesung in den Sächsischen Landtag eingebracht. Die Linksfraktion will die Zeit bis zur finalen Debatte und Beschlussfassung des Gesetzes nutzen um mit Vereinen, Initiativen und Interessierten ins Gespräch zu kommen und lädt herzlich zur Veranstaltung im Steinhaus ein.
Im Gesetzentwurf finden sich zahlreiche konkrete Maßnahmen: Mittels Festlegungen zur interkulturellen Öffnung der staatlichen Behörden sollen beispielsweise mehr Menschen mit Migrationshintergrund die Beschäftigung im öffentlichen Dienst ermöglicht werden.
Die interkulturellen Kompetenzen der Bediensteten und Beschäftigten sollen weiter entwickelt und gefördert werden. Landkreise und kreisfreie Städte sollen Kommunale Integrationszentren einrichten, die Bildung und Erziehung unterstützen und die haupt- wie ehrenamtliche Integrationsarbeit koordinieren. Kommunale Migrationsräte sollen beraten und ein Sächsischer Migrationsrat auf der Landesebene eingerichtet werden und dem zuständigen Staatsministerium beiseite stehen.
Das derzeitige Amt des „Ausländerbeauftragten“ soll durch das Amt einer/s sächsischen Migrationsbeauftragte/n abgelöst werden. Zudem soll eine Integrationspauschale eingeführt werden, welche der kommunalen Ebene zugutekommt.
Der gesamte Entwurf des Gesetzes ist im System des Sächsischen Landtages zu finden: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13768&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined