Wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen in Sachsen stärken!
Zur Sachverständigen-Anhörung am Donnerstag, 4. Juli 2013, im Innenausschuss des Sächsischen Landtags zum Entwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“ der Fraktionen CDU und FDP (Drucksache 5/ 11912) erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Marion Junge:
Anfang Mai 2013 erhielten die Landtagsabgeordneten in Sachsen diese umfangreiche Novelle des sächsischen Kommunalrechts. Die geplanten 165 Änderungen in der Kommunalgesetzgebung haben entscheidende Auswirkungen für die Städte, Gemeinden und Landkreise. Deshalb fordere ich die CDU/ FDP- Koalition auf, das Gesetzgebungsverfahren zu entschleunigen und allen Landtagsfraktionen und kommunalen Gremien genügend Zeit für eine sachkundige Bearbeitung der Kommunalgesetze (SächsGemo, SächsLKrO, SächsKomZG, KomWG, SächsBG) zu gewährleisten.
Die Fraktion DIE LINKE sieht u.a. dringenden Veränderungsbedarf im Gemeindewirtschaftsrecht. Das Gesetz (§ 94a SächsGemO) räumt den Privatunternehmen bei gleicher Qualität, Zuverlässigkeit und gleichen Kosten einen Vorrang gegenüber kommunalen Unternehmen ein. Dieses Privileg „Privat vor Staat“ muss endlich abgeschafft werden!
Die Privatisierung von kommunalen Aufgaben hat gerade in den vergangenen 20 Jahren gezeigt, dass Kosten maßgeblich stiegen, Qualität der Leistung häufig zurück ging und der kommunale Einfluss sich wesentlich verringerte. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE gleiche Rahmenbedingungen für kommunale und private Unternehmen!
Wir wollen die wirtschaftliche Betätigung auf kommunaler Ebene ausweiten und stärken. Insbesondere sollen kommunale Unternehmen die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen. Dazu zählen die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Wärme, die Entsorgung von Abwasser und Abfällen sowie die Stadtreinigung.
Kommunale Unternehmen stärken den lokalen Wirtschaftsstandort und sichern kommunale Handlungsspielräume. Die Bürger/innen können darauf vertrauen, dass kommunale Unternehmen nicht nur im eigenen Interesse, sondern nachhaltig zugunsten der örtlichen und regionalen Gemeinschaft handeln.
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich deshalb für starke Kommunalunternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge ein und wird weitere neue Kooperationsformen im SächsKomZG in der Sachverständigenanhörung am Donnerstag kritisch hinterfragen.
Links: DS 5/11912: edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx
Kategorien: Presse
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