Mehrere Träger von Schulsozialarbeit und Anbieter von Schulbegleitungen haben uns berichtet, dass der Landkreis es bisher abgelehnt hat, die individuellen Schulbegleitungen während der Schulschließungen unter Berücksichtigung der besonderen Lage zu ermöglichen. Seit Beginn der Schulschließungen fand also anscheinend keinerlei Nachteilsausgleich für diejenigen Schülerinnen und Schüler statt, die diesen zur Bewältigung der schulischen Aufgaben benötigen und einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Um diese Thematik sachlich aufzuklären, hat DIE LINKE Kreistagsfraktion eine Anfrage ans Landratsamt eingereicht.
Die Antwort des Landratsamtes ist nun eingetroffen und wir möchten sie hiermit veröffentlichen.
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